VERMUNDSCHUTZUNGS­GEBOT

VON WOLFGANG HORN

Waren das noch Zeiten, als es ausreichte, das etwas längere Motorradhalstuch kurz über die Nasenspitze zu zupfen, um, schwupps, schon oder mal wieder auf der anderen Seite zu stehen. Auf der Seite derer, die den gut Rat erteilt bekamen, doch „nach drüben“ zu gehen. Oder für die man den Arbeitsdienst doch bitte sehr wieder reorganisieren müsse. Wahlweise. Oder an ihren “Visagen“ könne man sie doch erkennen. Jedenfalls fühlten sich all jene, die ihre Nasenspitzen nicht hinter Tüchern versteckten, um unerkannt zu bleiben, auf der Seite der Guten. Hatten sie doch nichts zu verbergen. Das gute Gesicht schon mal gar nicht, das freundliche teutonische Antlitz. Und einen deutscheren Namen hatte man seinerzeit auch nicht finden können für das Ganze: Vermummungsverbot. Nein, Kinder, nicht im Mittelalter, auch nicht in jenen braunen Zeiten, von denen man Euch in der Schule nicht immer alles erzählt hat. Später war das. Da waren Eure Eltern noch relativ jung. Und es reichte aus, für eine andere, eine ökologische Klima- und Energiepolitik etwa einzutreten. Und dabei mit Menschen eine Reihe zu bilden, die zwar ein politisches Näschen hatten, das aber niemandem gleich zeigen wollte. Und heute? Heute wird man in der ältesten und bravsten aller Parteien nicht einmal für eine kommunale Wahl nominiert, wenn man seine Nase nicht in ein Tuch steckt. Das darf schwarz sein, einen Rotstich haben, ein modisches Grau entfalten, aber bitte dezent, vielen anderen Farben täuschend(?) ähneln, eines aber muß das Tuch jedenfalls leisten: Die Nasenspitze muß unsichtbar sein und bleiben. Mund-Nasenschutz heißt das heute oder Alltagsmaske und kommt mit den amtlichen Segnungen einer anderen Bundesbehörde daher als damals. Heute Robert-Koch, einst Bundes-Krimininal. Und diese Welt soll wirklich etwas anderes sein als ein riesengroßer Rummelplatz, in dem sich jemand bislang noch nicht gesehener den Bauch nicht mehr halten kann vor Lachen?

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.