Wieviel Vielfalt steckt in Nordrhein-Westfalen? – Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Düsseldorf | Am 26. Mai 2020 ist der 8. Deutsche Diversity-Tag. Dieses Ereignis hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt zum Anlass genommen, sich des Themas „Vielfalt” anzunehmen. Die Frage „Wie vielfältig ist Nordrhein-Westfalen?” wird anhand von Zahlen aus verschiedenen thematisch passenden Statistiken beantwortet. Dabei werden Aspekte zu den vier Themenbereichen „Geschlecht”, „Migration”, „gleichgeschlechtliche Partnerschaften” und „Behinderung” vorgestellt.

In Nordrhein-Westfalen lebten 2018 rund 61 000 Menschen mit einem Partner bzw. einer Partnerin gleichen Geschlechts zusammen. Im Vergleich zu den insgesamt rund neun Millionen Menschen, die in NRW einer gemischtgeschlechtlichen Beziehung zusammenleben, ist das eine geringe Zahl. Männer lebten häufiger in gleichgeschlechtlichen Paarbeziehungen als Frauen: In 57,5 Prozent der homosexuellen Paare lebten zwei Männer zusammen.

Personen in gleichgeschlechtlichen Paarbeziehungen waren im Schnitt 45,2 Jahre alt, wobei das Durchschnittsalter der Männer bei 47,1 Jahren und das der Frauen bei 42,6 Jahren lag. Personen in gemischtgeschlechtlichen Beziehungen waren im Schnitt 52,8 Jahre alt (Männer: 54,2 Jahre; Frauen 51,4 Jahre).

Bei etwa jeder zwölften (8,5 Prozent) der 96 643 im Jahr 2018 geschlossenen Ehen hatten die Eheschließenden das gleiche Geschlecht. Hierbei handelte es sich in 4 103 Fällen um weibliche und in 4 118 Fällen um männliche Paare. 88 422 Ehen wurden zwischen Männern und Frauen geschlossen.

Das Durchschnittsalter der männlichen Ehepaare lag bei 49,2 Jahren, das der weiblichen Paare bei 45,3 Jahren. Bei den gemischtgeschlechtlichen Ehen war das Durchschnittsalter der im Jahr 2018 geschlossenen Ehen um 11,5 bzw. 10,3 Jahre niedriger.

Bei den traditionellen Eheschließungen waren Männer bei ihrer Heirat mit durchschnittlich 37,7 Jahren älter als Frauen (35,0 Jahre). Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare und Umwandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften sind seit Anfang Oktober 2017 möglich.

Bis zu diesem Zeitpunkt war es möglich, Begründungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften eintragen zu lassen. In Nordrhein-Westfalen nutzten seit 2015 nahezu 5 000 Paare diese Möglichkeit.

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