Die neuen Lockerungen im Detail

Bei zu hoher Neuinfektionszahl sollen wieder Beschränkungen gelten

Wermelskirchen | Bei der gestrigen Beratung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten sind weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen worden. Die jetzige Situation bei den Infektionen mache es möglich, dass man über “weitere Öffnungen beraten und beschließen” konnte, so die Bundeskanzlerin. Lockerungen seien jedoch mit der Bedingung verknüpft, dass die Neuinfektionszahl gering bleibe. Andernfalls träten wieder Verschärfungen in Kraft.

Die Kernpunkte der anstehenden Lockerungen:

  • Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies soll bundesweit bis zunächst 5. Juni einheitlich gelten.
  • Alle Geschäfte in Deutschland sollen unter Auflagen wieder öffnen dürfen, auch bei einer Fläche über 800 Quadratmeter. Es soll die Grundregel ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maskenpflicht gelten. Ein Mund-Nasenschutz soll von den Bürgern getragen werden. Merkel erwähnte, dass die Mund-Nasenschutz-Pflicht möglicherweise auf weitere Bereiche ausgeweitet werden könnte.
  • Bürger sollen in der Öffentlichkeit weiter einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Die Bundesländer entscheiden über die schrittweise Öffnung von Hotels und Gaststätten. Ministerpräsident Laschet will die Hotel-Öffnungen in Absprache mit Belgien und den Niederlanden regeln.
  • Ab dem 11. Mai 2020 sollen in NRW wieder gastronomische Angebote in Speisegaststätten möglich sein – sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben laut Landesregierung nicht zulässig.
  • Ab Montag sind wieder touristische Aufenthalte in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen möglich. Hotels sollen an Christi Himmelfahrt (21. Mai) unter Auflagen wieder für Touristen geöffnet werden.
  • Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bleiben bis auf Weiteres in NRW geschlossen.
  • Freibäder öffnen in NRW ab dem 20. Mai. Auch hier gilt die Abstandspflicht.
  • Ebenfalls Ländersache ist die schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen. Die Rückkehr der Schüler erfolgt gestaffelt. Grundsätzlich wird es einen tageweise tageweise rotierenden Unterricht geben. Als Beispiel nannte Schulministerin Yvonne Gebauer, dass die Jahrgänge tageweise die Schulen besuchen könnten. Genaue Regelungen sind den Schulen überlassen. Der Fahrplan für die Schülerinnen und Schüler sieht vor, dass ab Donnerstag (07. Mai) die Viertklässler in Grundschulen wieder unterrichtet werden.
  • Ab Montag (11. Mai) beginnt in den Unterricht in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe 1 (Haupt-, Real-, Sekundar-, Primus- und Gemeinschaftsschulen). Die Grundschulen unterrichten dann in einem rotierendes System, das heißt die Klassen 1-4 werden im tageweisen Wechsel unterrichtet. Dieses System gilt auch für Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 9. Außerdem gehen ab Montag Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen.
  • Bis zum 26. Mai kehren an Gesamtschulen und Gymnasien die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase rotierend zurück in den Präsenzunterricht. Der Zeitpunkt richtet sich danach, wann an dn jeweiligen Schulen die Abiturprüfungen abgeschlossen sind.
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen können unter Auflagen wieder erfolgen. NRW hatte das bereits angekündigt.
  • Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage soll es laut Merkel einen regionalen “Notfallmechanismus” geben: In den betroffenen Großstädten oder Kreisen solle dann wieder ein “konsequentes Beschränkungskonzept” gelten. Details regeln die Bundesländer. So wolle man stärker auf “regionale Unterschiede” bei den Infektionen reagieren, so die Kanzlerin.
  • Die Tracing-App wird nach Angaben der Kanzlerin weiter entwickelt. Einen Start-Termin nannte sie nicht. “In kürzester Zeit”, sagte Laschet.
  • In der 1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen laut Merkel “Geisterspiele” ohne Zuschauer ab der zweiten Maihälfte stattfinden. Ab sofort ist in NRW der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlaubt.
  • Auch Fitnessstudios oder Tanzschulen sollen ab Montag wieder öffnen dürfen. Ab dem 30. Mai sind auch wieder Kontaktsportarten, Jugend- und Amateurwettkämpfe und Indoorsport gestattet.
  • Ab dem 30. Mai ist in NRW die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern vorgesehen. Schon ab dem 11. Mai sind auch kleinere Konzerte unter freiem Himmel in NRW wieder erlaubt.
  • Ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen.

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