Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

Wermelskirchen | Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben folgende Vereinbarungen erlassen:
Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig.

Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.

Des ausführlichen Inhalte können Sie dem nachfolgenden PDF entnehmen:

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