Wermelskirchen | Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben folgende Vereinbarungen erlassen:
Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig.
Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
Des ausführlichen Inhalte können Sie dem nachfolgenden PDF entnehmen: