Steuertermin am 15.02.2020

Zahlung von kommunalen Abgaben

Wermelskirchen | Das Serviceteam Abgaben der Stadt Wermelskirchen verschickt in diesen Tagen mehr als 16.000 Bescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer/innen.

Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Wermelskirchen Grundsteuern, Müllabfuhr- und Abwassergebühren fest. Wie in den Vorjahren liegt diesen Bescheiden ein Informationsblatt bei, aus dem die grundsätzlichen Änderungen der einzelnen Abgaben hervorgehen.

Die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide wurden ebenfalls versendet.

Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15.02.2020 die erste Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig wird.

Bei der Grundsteuerpflicht gibt es eine Besonderheit: Derjenige, der am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres Eigentümer des Grundstückes war, ist Steuerpflichtiger für das gesamte Jahr. Geht ein Grundstück im Laufes eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben dabei keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.

Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2020 bei Überweisungen anzugeben ist.

Die Stadtkasse empfiehlt den Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht werden können. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ist ein Widerruf jederzeit möglich.

Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse (Zimmer 2.03), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder unter www.wermelskirchen.de erhältlich.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter/Innen der Stadtkasse oder des Serviceteam Abgaben gerne zur Verfügung. Anliegen können rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergegeben werden:

  • stadtkasse@wermelskirchen.de
  • steuer@wermelskirchen.de
  • abwasser@wermelskirchen.de
  • gewerbe@wermelskirchen.de
  • abfall@wermelskirchen.de .

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