Jürgen Hardt MdB (CDU): Keine Verkleinerung des Bundestages zulasten der Wahlkreise

Remscheid | Zum Vorstoß der FDP und anderer Fraktionen zur Verkleinerung des Bundestages erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 103 (Remscheid, Solingen, Wuppertal II), Jürgen Hardt (CDU), daß eine Änderung des Wahlrechts auf keinen Fall zulasten der Verringerung der Zahl der Wahlkreise gehen solle.

Hardt fährt fort: “Schon heute sind die direkt gewählten Abgeordneten für rund 300.000 Bürger zuständig, in meinem speziellen Fall sogar verteilt auf drei Großstädte. Ich habe den Anspruch, in meinem Wahlkreis für alle sichtbar und ansprechbar zu sein. Dafür wäre eine Vergrößerung der Wahlkreise, wie sie die FDP vorschlägt, schädlich.”

Hardt halte die auf den ersten Blick große Zahl von Abgeordneten im Bundestag im internationalen Vergleich für nicht so außergewöhnlich. Viele andere Länder mit kleineren Parlamenten, etwa Frankreich, die Niederlande, Italien oder Großbritannien, hätten Zweite Kammern oder Senate, in denen zusätzliche Abgeordnete sitzen, die sich in erster Linie als Volksvertreter auf nationaler Ebene sehen. In Deutschland setze sich die Zweite Kammer, der Bundesrat, aber aus Landesregierungen zusammen, die in erster Linie andere Aufgaben haben.

Die Mitglieder des Bundestages seien enger in die inhaltliche Arbeit der Gesetzgebung eingebunden und hätten mehr zu tun als in den meisten anderen Ländern. Viele deutsche Abgeordnete seien fachliche Experten auf Augenhöhe mit der Regierung und der Beamtenschaft und mithin keine Last, sondern ein Gewinn für die Demokratie.

Die aktuelle Größe des Bundestages komme in erster Linie durch Ausgleichsmandate für Überhangmandate zustande. Diese Ausgleichsmandate habe das Bundesverfassungsgericht durch seine Urteile zum Wahlrecht erzwungen.

Hardt plädiert dafür, Überhangmandate nicht bis auf die letzte Stelle hinter dem Komma auszugleichen, sondern diesen Prozess darauf zu beschränken, nur erhebliche Verzerrungen des proportionalen Wahlergebnisses zu kompensieren, also z.B. oberhalb von 15 Überhangmandaten. Ein weiterer Weg wäre, die Zahl der Abgeordneten bei 630 oder 650 Bundestagsmitgliedern (anstatt der ursprünglich vorgesehenen 598 Abgeordneten) zu deckeln. Das wären gute Kompromisse, die auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden wären.

Die FDP und die anderen kleineren Fraktionen lehnten dies ab, weil sie oft keine Direktmandate erhielten und deshalb auf Ausgleichsmandate spekulierten.

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