Dritter Inklusionsbericht: Entwicklung der Schülerzahlen im Gemeinsamen lernen

Rheinisch-Bergischer Kreis | Wie entwickelt sich das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung und welche Unterstützungsangebote gibt es? Wo liegen die Besonderheiten beim Übergang der Kinder und Jugendlichen vom Kindergarten in die Schule, von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und von der weiterführenden Schule in eine Ausbildung oder ein Studium?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Schulische Inklusion liefert jetzt der dritte Inklusionsbericht des Rheinisch-Bergischen Kreises. Dieser stellt anhand vergleichbarer Zahlen die Entwicklung der Förderquoten und der Inklusionsanteile getrennt nach Primarstufe und Sekundarstufe I dar. Mit der Förderquote wird der prozentuale Anteil aller Kinder bezeichnet, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Der Inklusionsanteil zeigt, wie viele dieser Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden. Bei den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Rösrath und Leichlingen stellt der Inklusionsbericht neben der Gesamtschülerzahl der Schulen separat die Zahlen der Kinder und Jugendlichen dar, die ihren Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis und nicht in benachbarten Städten oder Kreisen haben.

Primarbereich

Im Schuljahr 2018/19 setzt sich die Zunahme an Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf weiter fort und erklärt – bezogen auf Kinder mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis − den leichten Anstieg des Förderanteils im Schuljahr 2018/19 von 5,2 auf 5,5 Prozent gegenüber den beiden Vorjahren. Der Förderanteil liegt weiterhin sehr deutlich unter dem Landesschnitt (7,3 Prozent) und unter dem Schnitt im Regierungsbezirk Köln (7,6 Prozent).

Der „wohnortbereinigte“ Inklusionsanteil, der ebenfalls nur Kinder mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis umfasst, liegt mit 42,3 Prozent im Jahr 2018/19 leicht über dem des Regierungsbezirks Köln und deutlich über dem des Landes NRW.

Von den insgesamt 250 Kindern im Gemeinsamen Lernen wird im Schuljahr 2018/2019 mit etwa 73 Prozent der weitaus überwiegende Teil mit einem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen gefördert. Die übrigen Förderschwerpunkte wie Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung sowie die Förderschwerpunkte der Sinnesschädigungen wie Hören und Sehen machen demnach rund 27 Prozent der Gesamtzahl aus.

Sekundarstufe I

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die sonderpädagogisch unterstützt werden, nimmt auch in der Sekundarstufe I weiterhin stetig zu. Dieser Trend ist landesweit und auch im Regierungsbezirk Köln entsprechend zu beobachten. Der Förderanteil liegt bei den Schülerinnen und Schülern, die im Kreisgebiet wohnen, mit 8,2 Prozent allerdings deutlich unter den Werten im Land und im Regierungsbezirk. Die Zunahme wirkt sich insbesondere im Bereich des Gemeinsamen Lernens aus. 

Der Inklusionsanteil ist demzufolge ebenfalls weiterhin angestiegen und liegt nun, bezogen auf die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden Kinder und Jugendlichen, bei 44 Prozent. Diese Steigerung ist eine Folge davon, dass weiterhin mehr Familien das Recht wahrnehmen, ihre Kinder und Jugendlichen in einer Regelschule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichten zu lassen. 

9 von 10 Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf, die an einer Regelschule unterrichtetet werden, haben einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache). Auf die übrigen Förderschwerpunkte (Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung) entfallen lediglich 10 Prozent.

Neben der intensiven Betrachtung der Entwicklung informiert der Bericht über die Übergänge im Bildungssystem, die gerade für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen eine besondere Herausforderung sein können. Schulrat Christoph Lützenkirchen macht deutlich: „Damit Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen gelingen und kontinuierliche Lernverläufe möglich sind, ist es unser Ziel, zwischen den Institutionen Brücken zu bauen beziehungsweise diese zu erhalten und zu pflegen.“

Dies gelingt im Rheinisch-Bergischen Kreis durch eine gute Kooperation der Schulen untereinander aber auch die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen. Diese wird durch das Bildungsnetzwerk systematisch unterstützt. Im Übergang von der Schule in den Beruf nimmt Koordinierungsbüro „Übergang Schule – Beruf“ des Rheinisch-Bergischen Kreises auch die individuelle Situation der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Blick. Die Arbeitsstelle Inklusion im Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis bietet den Schulen für die konzeptionelle Arbeit umfangreiche Unterstützungsangebote, die stets weiterentwickelt und durch aktuelle Aktivitäten ergänzt werden.

Die Schulische Inklusion im Schulischen Bereich

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf Bildung an einer allgemeinen Schule haben. Das Gemeinsame Lernen und Leben wird in einem inklusiven Schulsystem zum Normalfall. Zusätzlich haben die Eltern das Recht, eine Förderschule zu wählen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es weiterhin ein flächendeckendes und gut erreichbares Förderschulangebot. Daneben hat auch das Gemeinsame Lernen hier eine lange Tradition. Die ersten Schritte erfolgten bereits Ende der 1980er Jahre.

Die wesentlichen Aspekte der „Eckpunkte zur Neuausrichtung von Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW werden im Bericht aufgegriffen. Diese Neuausrichtung führte im vergangenen Schuljahr landesweit zu Diskussions- und Veränderungsprozessen insbesondere im Übergang von der Grundschule in den Bereich der Sekundarstufe I. 

Ziel der Landesregierung ist es, ab dem Schuljahr 2019/20 eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen zu erreichen. Dabei stehen für das Land die Qualität der individuellen Förderung und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an einem inklusiven Schulsystem im Zentrum der Anstrengungen. „Da es aktuell zu wenige ausgebildete Lehrkräfte in diesem Bereich gibt, ist das eine schwierige Herausforderung für die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden“, macht Schulrat Christoph Lützenkirchen deutlich.

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