“Politische Brandstiftung”

VON JOCHEN BILSTEIN*

Nach den Reaktionen auf den Antrag der SPD – Fraktion zu den Äußerungen des Ratsmitgliedes Rehse will ich einige Anmerkungen machen. Dann ist für mich das Thema auch erst einmal erledigt. 

  • 1. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Rüge des Rates aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das gilt es zu akzeptieren. Wie wir jenseits einer offiziellen Rüge mit der Thematik umgehen, werden wir sicher in den geeigneten politischen Gremien noch besprechen. Ich bin auch gerne bereit, meine Kritik in einer öffentlichen Veranstaltung mit Herrn Rehse zu diskutieren. Meiner Fraktion und mir ging es vornehmlich darum, den Henning Rehse außerhalb der Öffentlichkeit von Rat und Ausschüssen der Kommunalpolitik sichtbar zu machen, der vielen Bürgerinnen und Bürgern als Nicht –Facebook-Nutzern bisher verborgen war, wo er in seinen Facebookgruppen in einer  Sprache solche Inhalte postet, die nach meiner Auffassung auch der konservativste Bürger nicht mehr gutheißen kann. 
  • 2. Es ist eben nicht so, wie sich ein Rüdiger Bornhold Politik vorstellt: Auf der einen Seite die Kommunalpolitik und jenseits davon die andere Politik, wozu Flüchtlings- und Migrationsthematik gehören. Auch wenn wir uns in Rat und Ausschüssen mit Themen befassen, die unsere Stadt betreffen, so stehen jeder Politiker  und jede Partei für das Ganze in der Politik. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus enden nicht an den Stadtgrenzen. 
  • 3. Mit dem Vorwurf, ich hätte ja gelegentlich mit der WNK Mehrheiten gebildet, hat Herr Müßener nicht ganz Unrecht. Mit diesem Widerspruch muss ich leben. Wenn man  den Auftrag der Wähler ernst nimmt und sich um Mehrheiten zur Durchsetzung wichtiger Rats- oder Ausschussbeschlüsse für Wermelskirchen bemüht, dann muss man auch mit einer WNK sprechen, die im Übrigen nicht nur aus Herrn Rehse besteht. Ich gebe zu, dass das zumindest für mich immer schwieriger wird. 
  • 4. Es gehört zum Repertoire der Kreise, die Meinungen wie Herr Rehse vertreten, den Kritikern einen Angriff auf ihre Meinungsfreiheit vorzuwerfen. Das hat man auch nach Veröffentlichung unseres Antrags getan. Dabei sollte doch jedem einigermaßen Vernunftbegaben klar sein, dass nur Gerichte einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vornehmen können. Das bedeutet jedoch nicht, dass  öffentliche Äußerungen unter Schutz stehen. Das gilt erst recht für einen Politiker mit Mandat.  Dass ich mir wünsche, dass solche Aussagen wie die des Herrn Rehse niemals in die Öffentlichkeit gelangen, will ich nicht bestreiten. Welche Folgen solche Art von politischer Brandstiftung hat, zeigen unsere deutsche Geschichte wie auch unsere Gegenwart leidvoll.        

*Jochen Bilstein ist Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat von Wermelskirchen

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • Bernd Allendorf
    • 18.07.19, 17:19 Uhr

    Lieber Herr Bilstein,
    Ihr Bekenntis zur Meiungsfreiheit scheint mir in leichtem Widerspruch zu Ihrem Wunsch zu stehen, die Meinung von Herrn Rehse möge nicht an die Öffenlichkeit gelangen. Aber unter Meinungsfreiheit ist weniger die heimliche als die öffentliche Meinungsäußerung zu verstehen.

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    • MarcO
    • 22.07.19, 11:10 Uhr

    Wer sich so unsäglich und menschenverachtend äußert, dem sollte dafür auch unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit kein Sprachrohr geboten werden.

    Herr Rehse hat sich auf ein Niveau begeben, von dem wir uns seit den 1945 Jahren versuchen zu lösen. Offensichtlich ist dies für manch einen eine zu schwere Aufgabe …!

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