Mehr Selbstbestimmung für Behinderte

Die Pressemitteilung der Stadt Remscheid entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vom 23. Dezember 2016 trägt mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu bei, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es tritt mit insgesamt vier Reformstufen in Kraft. Die Umsetzung der 3. Stufe steht zum Jahreswechsel 2019/2020 an. Sie ist der größte Reformschritt und wird für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einschneidende Veränderungen mit sich bringen. So wechselt die Zuständigkeit für die Bewilligung von Leistungen für den Lebensunterhalt für rund 400 Personen vom Landschaftsverband Rheinland zur Stadt Remscheid. Auch die Hilfestruktur wird sich erheblich verändern.

Die anstehende 3. Stufe des BTHG hat zur Folge, dass es für behinderte Menschen, die zurzeit in einer Einrichtung leben, zu umfangreichen Änderungen kommt, sofern der Lebensunterhalt und auch die Kosten für die fachliche Betreuung und Unterstützung aus Mitteln des Sozialgesetzbuches XII bestritten werden. Denn durch das BTHG werden die bisherigen fachlichen Leistungen (ohne den Lebensunterhalt) aus dem System der Sozialhilfe (der bisherigen Eingliederungshilfe) ausgegliedert und in ein neues, besseres Teilhabesystem (Rehabilitation) eingegliedert. Zuständig hierfür bleibt weiterhin der Landschaftsverband Rheinland.

Demgegenüber bleiben Leistungen für den Lebensunterhalt (Miete, Ernährung, Heizung etc.) weiterhin im System des Sozialgesetzbuches XII. Hierfür wird die Stadt Remscheid – wie für alle anderen Grundsicherungsempfänger – ab dem 1. Januar 2020 zuständig sein. In der Folge werden die Leistungen zum Lebensunterhalt ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr an die stationäre Einrichtung, in der der Mensch lebt, überwiesen, sondern direkt an ihn ausbezahlt. Das soll seine Eigenständigkeit und Teilhabemöglichkeiten und damit seine Selbstbestimmtheit stärken. Die Leistung für rund 400 Personen wird zukünftig durch den Fachdienst Soziales und Wohnen geprüft und zahlbar gemacht

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