Ehe- und Altersjubiläen im Jahr 2019

Wermelskirchen | Ehepaare, die in diesem Jahr ihr 50-jähriges, 60-jähriges oder ein noch höheres Ehejubiläum und/oder Altersjubilare, die den 85., 90., 95. oder 100. und höheren Geburtstag feiern und zu diesem Anlass einen Besuch des Bürgermeisters wünschen, werden gebeten, sich bei Frau Thomas oder Frau Dohr im Vorzimmer des Bürgermeisters zu melden (Tel. 02196 / 710-181, E-Mail: Assistenz-BM@wermelskirchen.de).

Meldungen werden auch von Verwandten bzw. Bekannten des genannten Personenkreises entgegengenommen. Bitte nutzen Sie hierfür den entsprechenden Meldebogen auf der städtischen Homepage.

Dieser Meldebogen kann persönlich, schriftlich oder auch per E-Mail eingereicht werden.

Voraussetzung ist, dass die Ehejubilare und/oder Altersjubilare ihren Hauptwohnsitz in Wermelskirchen haben und ihr Einverständnis zu einem Besuch des Bürgermeisters geben.

Falls die Eheleute nicht in Wermelskirchen geheiratet haben, werden diese gebeten, eine Heiratsurkunde vorzulegen.

Ehejubilare (zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum) und Altersjubilare (nur noch zum 80., 85., 90., 95. und ab 100. Geburtstag) erhalten in jedem Fall ein Glückwunschschreiben vom Bürgermeister, auch wenn sie keinen Besuch des Bürgermeisters wünschen.

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