Illegale Böller, selbstgebaute Kracher, Pyrotechnik ohne Zulassung

Experten der Bezirksregierung Köln raten zur Vorsicht!

Köln | Im vergangenen Jahr kam es zu erheblichen Verstößen im Zuge des Feuerwerksverkaufs. Von Ordnungswidrigkeiten (Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik) bis hin zu Straftaten (Überlagerungen in den Verkaufsstätten als auch in Lagern) haben sich bei den Kontrollen der Bezirksregierung Köln rausgestellt. Als Konsequenz wurden hier u.a. Geldstrafen im fünfstelligen Bereich verhängt.

Anfang Dezember wurde eine europaweite Aktion gegen den Verkauf illegaler Böller durchgeführt. Unter der Leitung von Europol sowie der Zentralstelle für Cyberkriminalität (ZAC) Köln, kam es zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit mehrerer Behörden. Hierzu zählten u.a. der Zoll, das THW, die Bundespolizei als auch die Bezirksregierungen des Landes NRW. 

Aufgabe der Bezirksregierung Köln war es hierbei, sichergestellte Artikel auf ihre Gefahr hin zu beurteilen und Erkenntnisse zu liefern, inwieweit es sich um legale oder illegale Produkte nach den Vorgaben des Sprengstoffrechtes handelt. Über 27.000 Feuerwerkskörper und ähnliche Artikel wurden durch diese europaweite Kontrollaktion aus dem Verkehr gezogen. Dies bedeutet umgerechnet eine Sprengstoffmasse von mehr als 300KG.

Auch in diesem Jahr wird die Bezirksregierung Köln wieder Kontrollen im Handel durchführen und prüfen, ob Lagermengen nicht überschritten werden, die Rettungswege frei sind und nicht konformes Feuerwerk identifizieren.

In der Zeit vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember 2018 findet auch dieses Jahr wieder der Feuerwerksverkauf durch diverse Händler statt. Bereits jetzt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln unterwegs.

Fakten die zur Sicherheit beitragen:

  • Halten Sie als Händler die gesetzlichen Höchstlagermengen (70/100/350 KG) ein
  • Händler sollten auch genau darauf achten, Flucht- und Rettungswege frei zu halten
  • Geeignete Feuerlöschmaßnahmen vor Ort bereithalten (Löscher, Brandschutzdecke, Wasser- oder Sandeimer)
  • Jeder Einzelne sollte nur Feuerwerk abbrennen, welches die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. 
  • Erkennbar u.a. durch die Einstufung KAT F1 und/oder KAT F2, verständliche Gebrauchsanweisung und CE-Kennzeichnung)

Weitere Informationen für den Einzelhandel als PDF-Datei:

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