Tipps der Verbraucherzentrale zum Umgang mit Herbstlaub

Wie Sie die herbstliche Blätterflut leicht loswerden

Bergisches Land | Auch wenn das Wetter zur Zeit noch sommerlich lacht, der Herbst lässt sich nicht verleugnen. Während die bunte Farbenpracht die einen erfreut, fällt seine Fülle anderen zur Last: Wer Herbstlaub in Massen vor der Haustür vorfindet, sollte aktiv werden. Die Bürgersteige müssen von der herbstlichen Pracht befreit werden. Wie sich die Blätterflut am besten bewältigen lässt, zeigen folgende Tipps:

Im Grünen liegen lassen: Während Gehwege vom Laub befreit werden müssen, sieht die Sache im Garten anders aus. Eine Blätterdecke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde.

Ab in die richtige Tonne: Wer eine Biotonne oder einen Komposthaufen hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu.

Wuppertal: Kostenlose Abholung zuhause und Abgabe am Recyclinghof: Die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) und der Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal (ESW) bieten auch in diesem Jahr wieder einen kostenlosen Herbstlaubservice an. Die zusammengefegten Blätter müssen in Plastiksäcken gesammelt werden. Abholtermine für volle Herbstlaubsäcke können ab sofort bis Ende November vereinbart werden unter Telefon 0202/ 4042-423. Wer Wartezeiten vermeiden will, sollte rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Auch auf den AWG-Recyclinghöfen kann seit dem 15. Oktober kostenlos Gartenlaub angenommen werden. Weitere Informationen dazu unter www.awg.wuppertal.de oder im Abfallkalender.

Keine Rauchzeichen geben: Das Laub zu verbrennen ist eine zündende Idee, die angesichts der Blätterberge als Lösung schnell bei der Hand ist. Doch diese Art der Entsorgung ist in den meisten Kommunen verboten und setzt unerwünschten Feinstaub frei.

Überfluss vermeiden: Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Verstopfte Rohre lassen sich durch spezielle Gitter vermeiden.

Windige Unterstützung mit lautem Getöse: Laubbläser dürfen nur zwischen neun und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht.

Weitere Informationen dazu gibt es im Abfallkalender der AWG und bei der Umweltberatung der Verbraucherzentrale unter 0202-693 758-05.

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