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Antwort von Cornelia Seng auf die Anfrage von Thorn Seidel (WNKUWG)

Wermelskirchen | Cornelia Seng, Sprecherin der Flüchtlingshilfe „Willkommen in Wermelskirchen“ nimmt Stellung zu der Anfrage von Thorn Seidel (WNK/UWG) bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern in Wermelskirchen. Der einst auf der Liste der Partei „Die Linke“ in den Rat gewählte Kommunalpolitiker, der dann einen kompletten Rechtsschwenk hin zur WNKUWG vollzog, wollte unter anderem wissen, wie viele abgelehnte oder ausreisepflichtige Asylbewerber derzeit in Wermelskirchen lebten.

Hier die Antwort von Cornelia Seng:

Eine offene Antwort der Flüchtlingsinitiative “Willkommen in Wermelskirchen” zur Anfrage von Thorn Seidel nach den von der Stadt zu tragenden Kosten für abgelehnte Asylbewerber

Die Flüchtlingsinitiative hat guten Kontakt zu Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Mir sind viele davon persönlich bekannt.

Der größte Teil der Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, hat Klage eingereicht gegen diese Entscheidung des Bundesamtes und muss das Ende dieses Verfahrens abwarten. Das ist in unserem Staat so vorgesehen, auch Entscheidungen der Behörden unterliegen dem Gesetz. Der Ausgang des Verfahrens zieht sich in der Regel aber über mehrere Jahre hin. In dieser Zeit untersagt die Ausländerbehörde die Aufnahme jeglicher Arbeit! Dadurch sind sie weiterhin im Leistungsbezug durch die Stadt.

Andere Menschen sind ausreisepflichtig, können aber nicht abgeschoben werden, weil dem Bundesamt keine Pässe aus dem jeweiligen Heimatland vorliegen. Nicht in jedem Land der Welt werden Menschen so sorgsam registriert wie in Deutschland! Und nicht jedes Land hat Interesse daran, dass seine Bürger zurückkehren. Auch sie bekommen keine Arbeitserlaubnis und sind dadurch auf Sozialleistungen angewiesen.

Das muss nicht so sein! In anderen Landkreisen entscheiden die Ausländerbehörden anders. Nach den Regeln im Asylrecht ist das eine “Kann-Bestimmung”. Alle diese “derzeit 112 Menschen” müssten also nicht der Kommune auf der Tasche liegen. Die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises entscheidet sich in den meisten Fällen gegen die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, um jegliche Integration von ausreisepflichtigen Asylbewerbern frühzeitig zu unterbinden. Denn häufig sind Unternehmen froh über diese oft hochmotivierten Arbeitskräfte.

Es ist eines der wichtigsten Anliegen von “Willkommen in Wermelskirchen”, Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Um der Menschenwürde willen und auch um unser aller Steuergelder nicht zu vergeuden!

Die WNK/UWG könnte uns sehr dabei unterstützen, diese Kosten für unsere Kommune zu senken, indem sie sich beim Landrat und der Ausländerbehörde dafür einsetzt, auch abgelehnten Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis zu erteilen.

Das wäre ein echt sinnvoller Beitrag zum Wohle unserer Stadt und für ein gelingendes Miteinander in Wermelskirchen!

Cornelia Seng

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Eric Weik
    • 25.08.18, 9:51 Uhr

    Liebe Leser hier im Forum,
    selten melde ich mich zu Wort. Auch ich muss loslassen können. Aber ab und zu… Frau Seng hat Recht. Lasst die Menschen, die zu uns gekommen sind, arbeiten! Lasst sie einen Ausbildungsplatz annehmen!
    Das ist eine Entscheidung der Ausländerbehörde. Es gibt dazu eine “Auslegungshilfe” der Landesregierung NRW. Die Landesregierung unterstützt die Ausländerbehörden darin, die Integration durch Arbeit oder Ausbildung zuzulassen.
    Ich setze mich in meinem neuen Wirkungskreis dafür ein und fast alle Ausländerbehörden hier lassen den Eintritt in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zu.
    Herzlicher Gruß nach Wermelskirchen
    Eric Weik

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