Geschäftsstelle Inklusion übernimmt Kosten für Gebärdensprachdolmetscher

Rheinisch-Bergischer Kreis | Hörgeschädigte Menschen können aufgrund ihrer Einschränkung viele Beratungsangebote nicht ohne weiteres wahrnehmen. Eine Lösung können Gebärdensprachdolmetscher sein, die das Gesprochene simultan in die deutsche Gebärdensprache übersetzen. Jetzt haben gehörlose Menschen die Möglichkeit, die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher bei allgemeinen Beratungen durch die Geschäftsstelle Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises übernehmen zu lassen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Übernommen werden beispielsweise Kosten für die Beratungen in Wohlfahrtseinrichtungen, Frauenberatungen und Schuldnerberatungen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden.

Durch das Angebot eines Gebärdendolmetschers können hörgeschädigte Menschen mit den jeweiligen Institutionen auf Augenhöhe kommunizieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Daneben wird ein wichtiges Signal zur Chancengleichheit gesetzt. Erhältlich ist der Antrag bei der Geschäftsstelle Inklusion. Zur Beantragung muss der Antragsvordruck zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Feststellungsbescheid (bei Erstantragstellung) bei der Geschäftsstelle Inklusion eingereicht werden.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Inklusion telefonisch unter 02202 13-2105 oder per E-Mail unter inklusion@rbk-online.de zur Verfügung.

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