Preiserhöhung übersehen? Bonus nicht bekommen?

Jahresrechnungen für Strom und Gas genau prüfen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bergisch Gladbach

Nach der Wahl eines Tarifs vergeht meist ein Jahr bis zur ersten Rechnung. In dieser Zeit kann nicht nur eine Bonuserwartung in Vergessenheit geraten, sondern auch der Preis steigen. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Das Problem: Nicht immer sind Preiserhöhungen gut erkennbar. „Gerade wenn nur per E-Mail und in Online-Portalen kommuniziert wird, bleiben Mitteilungen leicht unter dem Radar der Kunden“, berichtet Susanne Rex, Beraterin der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach. Manche Anbieter setzen offenbar auf genau diesen Effekt. „Auch ein versprochener Bonus fehlt manchmal auf der Jahresrechnung oder wurde falsch berechnet“, sagt Rex. Das Überprüfen der Rechnung sei deshalb unerlässlich. Ihre wichtigsten Tipps:

Stimmt der Preis? Grundpreis und Preis pro Kilowattstunde müssen mit der Vertragsbestätigung oder der jüngsten Mitteilung einer Preisänderung übereinstimmen. Gibt es Abweichungen, ist Recherche angesagt: E-Mails durchforsten, im Online-Portal nach Informationen zur Preisänderung forschen oder beim Energieversorger eine Kopie der Mitteilung anfordern.

Sind Garantien eingehalten? Wird es trotz Preisgarantie teurer, liegt das meist an der Garantie selbst, die nicht alle Preisbestandteile umfasst. Hat der Anbieter das vorab deutlich gemacht, ist rechtlich nichts zu beanstanden. Beim Check, ob alle Versprechen erfüllt sind, sollte aber gleich der Sinn der ganzen Garantie auf den Prüfstand: Auch wenn sie verlockend nach Sicherheit klingen – eingeschränkte Preisgarantien haben keinen Mehrwert und sollten bei der nächsten Tarifwahl außer Acht bleiben.

Ist der Bonus richtig berechnet und ausbezahlt? Beim Anbieterwechsel gibt es oft einen Bonus. Ein Sofortbonus wird in der Regel in den ersten Belieferungsmonaten ausgezahlt, ein Neukundenbonus üblicherweise mit der ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Fehlt er oder wurde er falsch berechnet, sollte beim Versorger nachgehakt und auf Gutschrift bestanden werden.

Sind die neuen Abschläge realistisch? Die neuen Monatsabschläge müssen zum bisherigen Verbrauch passen. Realistische Werte erhält man so: Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde malnehmen. Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr hinzurechnen. Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen. Was bezahlen Neukunden im gleichen Tarif? Mit dem eigenen Preis vor Augen lässt sich in Online-Vergleichsportalen bequem ein Schnellcheck zu aktuellen Alternativen machen. Sogar beim bisherigen Anbieter haben Neukunden oft günstigere Preise als treue Vertragspartner. Auch wer einen neuen Tarif beim selben Unternehmen angeboten bekommt, sollte hier skeptisch sein. Schon ein Anruf kann manchmal reichen, um bessere Konditionen auszuhandeln – beim Preis und auch bei der möglichst kurzen Laufzeit.

Lohnt sich ein Anbieterwechsel? Gibt es beim bisherigen Versorger kein gutes Angebot, sollte ein Lieferantenwechsel geprüft werden. Eine Checkliste hierzu gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/checkliste-anbieterwechsel.

Schlechte Erfahrungen teilen! Die Verbraucherzentrale NRW sammelt unter kontakt@verbraucherzentrale.nrw Fälle von Anbietern, die Boni nicht auszahlen oder Preiserhöhungen „verstecken“. Angenommen werden eingescannte Dokumente mit kurzer Fallschilderung und Kontaktdaten für Rückfragen. Eine Einzelfallberatung erfolgt auf diesem Weg allerdings nicht.

Konkrete Hilfe bei allen Fragen rund um die Energierechnung gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach, Am Alten Pastorat 32. Ein Beratungstermin kostet 9 Euro und kann unter der Rufnummer 02202 – 9263101 vereinbart werden.

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