„Die Hoffnung der Heuchler wird verloren sein.“ (Hiob 8, 13)

Krawall und Krakeel, das ist das Lebenselixier der AfD. Im Bund etwa mit dem Gaulandschen Hohelied auf die Gräueltaten deutscher Soldaten in den Weltkriegen oder der Weidelschen Beschreibung von Regierungsmitgliedern als „Schweine“ oder „Verfassungsfeinde“.

Im beschaulichen Wermelskirchen, wo man sich kennt und trifft, hat die AfD bislang vermieden, derart ausfallend zu werden. Bislang. Jetzt aber hat das Vorstandsmitglied der vermeintlich Alternativen, Manfred Schwawohl, zugelangt. Er denunziert die Initiative „Willkommen in Wermelskirchen“ und ihre Sprecherin, Pfarrerin Cornelia Seng, als moralisch verkommen und an der Seite von Gewalttätern stehend. Weil Cornelia Seng in einer Mail über eine geplante Protestaktion am Düsseldorfer Flughafen gegen die Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan informiert hatte. Die abgeschobenen Afghanen seien Straftäter, hätten ihr „Gastrecht schändlichst mißbraucht“ und mithin befinde sich die Willkommensinitiative eher an der Seite von Tätern als an der von Opfern.

Cornelia Seng hat nunmehr eine Stellungnahme veröffentlicht:

Hallo zusammen,
nachdem ich Ihnen am vergangenen Wochenende die Mail mit der Information über die geplanten Proteste am Düsseldorfer Flughafen weitergeleitet habe, schlugen die Wellen hoch: Die Mitglieder der hiesigen AfD haben mir E-Mails geschrieben und Texte veröffentlicht. Mails, die im Wortlaut z.T. unverschämt und in der Sache unrichtig sind.

Ich stehe zu dieser Information! Ich habe diese Mail mit der Information über den Protest gegen die Abschiebung nach Afghanistan ohne eigene Stellungnahme weitergeleitet:
Sie alle sind engagierte Bürger und Bürgerinnen und entscheiden selber, wie Sie zu den vom Bundesinnenministerium geplanten Abschiebungen stehen.
Eine Protestkundgebung gegen behördliches Handeln ist nach unserem Grundgesetz eine völlig legale Aktion. Der Versuch der AfD, diese Proteste (und mich) zu kriminalisieren ist mit Entschiedenheit zurückzuweisen!

 

Nach der Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan Ende Mai, wurden schließlich acht Asylbewerber aus dem ganzen Bundesgebiet (!) ausgeflogen. Es hieß, es handele sich um “Straftäter, Gefährder und nicht kooperationsbereite Personen”. Das heißt im Umkehrschluss auch: Wenn nach Monaten der Aussetzung solcher Flüge nur acht Personen betroffen sind: dass die überwältigende Mehrheit der afghanischen Bürgern, die in unserem Land leben, nicht straffällig sind und kein Anlass zur Ausweisung besteht. Die ganze hochgespielte Aktion war nichts als eine Wahlkampfmasche!

 

Das Nachrichtenmagazin Focus hat die acht Männer bei der Ankunft in Kabul begleitet. Sie finden den Bericht, (den Hinweis verdanke ich Herrn Springer von der AfD) unter: http://www.focus.de/politik/deutschland/abschiebeflug-nach-kabul-abschiebeflug-in-kabul-gelandet-straftaeter-verstehen-gruende-fuer-ausweisung-nicht_id_7587866.html Danach war einer der ausgeflogenen Männer verurteilt, weil er seine Frau verprügelt hat. Natürlich sind alle meine Sympathien auf Seiten der Frau. Prügelnde, gewalttätige Männer, gleich welcher Nationalität, brauchen wir nicht. Auch deutsche nicht. 😉

 

Im Grunde geht es bei dieser Auseinandersetzung mit der AfD um die Gültigkeit der Menschenrechte und unsere Verfassung. Welche Rolle spielen die Menschenrechte in unserem Land bei behördlichem Handeln? Was bedeuten uns Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit? Und wie gefährdet sind sie?

 

Ich lade Sie herzlich zum Gespräch darüber ein: Am Montag, dem 2. Oktober, 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Markt, berichtet A. Javed über seine Heimat Pakistan: “Christsein in einem muslimischen Land”. Am Beispiel vom Leben der Christen in Pakistan erfahren wir, was das bedeutet, wenn eine religiöse Mehrheit ohne Respekt vor den Menschenrechten in einem Land regiert.

 

Herr Springer von der AfD hat mir in seiner Mail für meine Arbeit, die er grundsätzlich falsch findet, trotz allem “Gottes Hilfe” gewünscht. (Danke!)

Das hat mich an das Bibelwort erinnert: “Wenn der Herr nicht das Haus baut, so arbeiten umsonst, die daran bauen.” (Psalm 127,1)
Ich bin gewiss, dass Gott unsere Aufgabe, Menschen liebevoll und freundlich zu aufzunehmen und nach Recht und Gesetz zu begleiten, unterstützt und segnet.

 

Ich wünsche allen einen gesegneten Sonntag.

 

Mit herzlichem Gruß,

 

Cornelia Seng

 

Wir halten fest: Cornelia Seng hat über eine Protestaktion informiert, zu der der Flüchtlingsrat NRW aufgerufen hatte, die AG NRW gegen Abschiebung, viele lokale Flüchtlingsinitiativen, lokale Gruppen von Amnesty International und viele andere, weil Afghanistan für niemanden als sicheres Land gelten kann. Die Menschenrechte sind universell. Sie gelten für jedermann. Auch für Straftäter. Wer an Leib und Leben bedroht ist, darf nicht abgeschoben werden. Es ist in unserem Rechtsstaat vollkommen legal, gegen Abschiebungen zu protestieren und gegen behördliche Maßnahmen.

Die AfD in Wermelskirchen versucht in den letzten Tagen des Wahlkampfes, mit schrillem Krawall, mit Krakeel Aufmerksamkeit zu erregen. Dabei ist ihr selbst das Mittel der persönlichen Beleidigung und der Herabwürdigung der erfolgreichen ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe und -begleitung so vieler Wermelskirchener Bürger recht. Das ist widerwärtig. Wer derart unappetitlich denunziert und beleidigt, kann kein Partner einer Debatte sein und darf auf keinen Fall gewählt werden.

Die AfD muß sich bei Cornelia Seng und den vielen Ehrenamtlern in der Initiative „Willkommen in Wermelskirchen“ öffentlich entschuldigen. Umgehend.

Kommentare (4) Schreibe einen Kommentar

    • Karl Springer
    • 19.09.17, 22:15 Uhr

    Wir diskutieren das gerne sachlich, in Ruhe und mit Respekt vor des anderen Meinung. All das vermisse ich leider in allen Beiträgen des Herrn Horn bei denen er sich an der AfD abarbeitet. Es wäre doch schön, wenn Herr Horn wieder auf den Boden der Tatsachen zurück findet, sich an die eigene Nase fasst und in seiner Ausdrucksweise dem allgemein akzeptierten Niveau von Debatten in der Zivilgesellschaft, wenn auch von unten kommend, annähert.

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  1. Ach ja Herr Springer. Erst mal als Partei einer Privatperson ins Gesicht schlagen und mal rasch eine Lüge über sie verbreiten und wenn dann das Blut spritzt von Respekt reden. Etwas, was ihre Partei garnicht kennt. Respekt.

    Eine Partei gegen eine Privatperson.

    Furchtbare Zustände, an denen man im Falle ihrer Partei ja nicht mal arbeiten kann. Da sind die von Wkiwk betreuten Flüchtlinge lernbereiter und höflicher und respektvoller.

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    • Karl Springer
    • 20.09.17, 9:52 Uhr

    Bon jour mes amis,
    Ach, Herr B, sie haben die Thematik leider nicht vollständig erfasst. Ich kann das allerdings verstehen, da Herr H. wieder mal nur die halbe Wahrheit veröffentlicht hat. Hätte Herr H. unsere Protestnote im Original veröffentlicht, so wie sich das auch für journalistische Quereinsteiger gehört, hätten sowohl Sie als auch der eine oder ändere weiter Leser die Chance zur eigenen Meinungsbildung gehabt. Der Adressat unseres Denkanstoßes ist klar genannt und dabei werden keine Einzelpersonen diffamiert. Wenn Sie und die in unserem Essay angesprochenen Personen der Meinung sind, dass die Abschiebung von rechtskräftig verurteilten Vergewaltigern, Kinderschändern und Schwerstkriminellen (O-ton Innenminister de Maiziere) einen Protestaufruf rechtfertigt, hingegen die Opfer und ihre Leiden aber mit keinem Wort erwähnt werden, dann gestatten Sie uns bitte, dazu in angemessener Weise Stellung zu nehmen.
    Wenn Täterschutz ihrer Meinung nach vor Opferschutz geht – bitteschön. Wir haben dazu eine entschieden andere Haltung.
    Schließlich bliebe noch zu erwähnen, dass sowohl die Abschiebung als auch die Destination derselben juristisch angeordnet und somit einwandfrei der derzeitigen Gesetzeslage entsprechen zeugt es von mangelndem Respekt vor dem Rechtsstaat wenn diese Entscheidungen einem persönlichen Bauchgefühl geopfert werden. In der Konsequenz bedeutet dies Anarchie und das werden doch selbst Sie nicht befürworten.
    MfG Karl Springer

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  2. Herr Springer,

    Sie schaffen es ja nicht mal in einem Kommentar, den Anstand zu wahren und den Namen der Person auszuschreiben, über die Sie schreiben und mit der Sie schreiben. Sie werden so etwas vermutlich auch nicht mehr lernen oder machen es als Herabwürdigung absichtlich. Genau so wie die verdrehte Darstellung “sie haben die Thematik leider nicht vollständig erfasst”. Hauptsache Sie haben es erfasst und der vermeintliche Gegner steht in einem schlechten Licht da und ist vor allem total unwissend. Das machen Sie. Doch da haben Sie immer das gleiche Schema. Wie Ihre Anführer ganz weit oben über Ihnen. Mir ist bewusst, dass Sie das tun müssen. Für die Partei.

    Sie schreiben allerdings wieder komplett vom Thema weg. Schreiben von VERGEWALTIGERN, von KINDERSCHÄNDERN und SCHWERSTKRIMINELLEN. Das ist es, was in Ihrem Kopf herumschwirrt. GEWALT. Sie sind der SCHWARZE MANN, der den “Kindern” Angst machen will.

    Jetzt wieder zum eigentlichen Thema und ich wiederhole gerne nochmals die Forderung:

    Frau Seng hat lediglich eine Mail des Flüchtlingsrats weitergeleitet, in der über die Veranstaltung des Protests gegen Abschiebungen nach Afghanistan aufgerufen wurde. Sie hat dies ohne eigene Stellungsnahme weitergeleitet. Doch die AfD Wermelskirchen zieht deshalb über die Helfer der Flüchtlingsinitiative her und lügt mit folgenden Aussagen:

    “Willkommensinitiative in Wermelskirchen organisiert Protestveranstaltung gegen genau diese Abschiebung”

    und weiter

    “Kriminalität von Zuwanderern …
    Wermelskirchens Protagonisten des Vereins “Willkommen in Wermelskirchen” rufen stattdessen zur Teilnahme an Protestveranstaltungen gegen die Abschiebung höchstkrimineller unberechtigter Asylbewerber auf.
    Das muss man sich mal vorstellen.
    Vergewaltiger und Kinderschänder möchte diese “Initiative” hier behalten.”

    Das ist es, worum es geht, und nicht um Ihr Parteigeseier.

    Die AfD Wermelskirchen muss sich bei Frau Seng und der Initiative “Willkommen in Wermelskirchen” für diese Falschaussagen öffentlich entschuldigen.

    Und übrigens, auch wenn es darum gar nicht geht, ist eine Demonstration auch dann erlaubt, wenn sie gegen eine juristisch angeordnete Sache erfolgt. Da informieren Sie sich lieber mal, Herr Springer.

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