Kinderschutzbund: Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Mitgliederversammlung des DKSB hat auf den Kinderschutztagen 2017 in Leipzig die Resolution „Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt!“ – „Die Zeit ist reif“ einstimmig beschlossen. Seit Jahren, Jahrzehnten schon setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) dafür ein, daß die Rechte der Kinder endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – das sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind  – schlägt dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vor, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Helfen Sie mit, diese schon alte Forderung durchzusetzen. Im beginnenden Bundestagswahlkampf muß die Stimme für Kinderrechte Gehör finden. Sie können den DKSB unterstützen, Sie können spenden, Sie können Mitglied werden. Alles online. 

Hier können Sie Mitglied in der Wermelskirchener Gruppe des Deutschen Kinderschutzbundes werden:

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Der Aufruf “Kinderrechte ins Grundgesetz” als PDF-Datei:

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