Handwerkskammer warnt vor Dieselfahrverbot im Bergischen

Die Handwerkskammer Köln warnt die Kommunen im Bergischen vor zu viel Aktionismus bei Luftreinhalteplänen. Das meldet heute Radio Berg.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte gestern geurteilt, daß Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rechtens seien, da die Überschreitung der Grenzwerte in der Stuttgarter Innenstadt die Gesundheit der Bürger gefährde. Die Grenzwerte müssten auf jeden Fall eingehalten werden.

Ein Fahrverbot für Diesel in Innenstädten würde, so die Handwerkskammer, Handwerksbetriebe besonders hart treffen. 80 Prozent ihrer Fahrzeuge seien Dieselfahrzeuge. Erst vor kurzem habe die Handwerkskammer Köln die neue Landesregierung gebeten, die Anweisung der alten Regierung zurückzunehmen. Die hatte die Bezirksregierungen angewiesen, Dieselfahrverbote vorsorglich in die Luftreinhaltepläne mit aufzunehmen.

Zudem würde ein Fahrverbot alle Dieselfahrzeuge treffen – da es weder eine blaue Plakette für die neusten, saubersten Dieselfahrzeuge gebe, noch Ausnahmen für die Handwerksbetriebe. Die Handwerkskammer weist außerdem darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Man müsse abwarten was das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr dazu sagt.

Hand aufs Herz, liebe Handwerkskammer: Kann man angesichts von massenhaftem Betrug bei der Abgasreinigung, von mutmaßlich illegalen Absprachen unter den einschlägigen Konzernen den Diesel-Skandal wirklich noch länger als eine Art Betriebsunfall abtun? Seit dem gestrigen Urteil jedenfalls sollte es nicht mehr statthaft sein, mit dem Verweis auf Arbeitsplätze im Handwerk jede Rücksicht auf die Gesundheit der Bürger fallenzulassen und gar als “Aktionismus” zu denunzieren. Das zentrale Argument des Urteils, wonach der allgemeine Gesundheitsschutz höher gewichtet werden müsse als die Rechte betroffener Kraftfahrzeugbesitzer, lässt sich schwerlich entkräften, auch nicht von der Handwerkskammer.

 

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