Zweckentfremdungsverordnung

„Eigentum unterliegt der Sozialbindung“. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90 / Die Grünen) will der Maxime Konrad Adenauers folgend und der Verfassung, in der es eben auch heißt: „Eigentum verpflichtet“ eine Zweckentfremdungsverordnung erlassen. Nach mehreren Briefen an Eigentümer leerstehender Wohnungen, nach Gesprächen und Hilfsangeboten durch ihn selbst, den Baubürgermeister und die zwei städtischen Wohnraumbeauftragten reicht es Tübingens Oberbürgermeister: „Wir kommen ohne Satzung nicht weiter.“ Auf dem Weg des Appells an die Eigentümer bekomme man die Situation jedenfalls nicht in den Griff, vor allem „die hartnäckigen Leerstände sind so nicht zu mobilisieren“. Ein Exempel auch für andere Kommunen?

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